Patienteninformation

 

Welche Behandlungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen und welche nicht?

Nach dem Sozialgesetzbuch §12 V muss die Behandlung für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen notwendig, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmässig sein. Es ist verboten und strafbar, wenn ein Arzt eine Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchführt, die diese Kriterien nicht erfüllt.

Deshalb wundern sich einige Patienten, dass sie bei ihrem Zahnarztbesuch nicht immer die modernste Behandlung erhalten oder nach Absprache Zuzahlungen tätigen müssen. 

Für die Zahnarztpraxis bedeutet diese Regelung folgende Kostenaufteilung:

Grundleistungen nach §12 SGB V
(Kosten werden von der Krankenkasse übernommen)

Mehrleistungen
(Leistungen mit Zuzahlungen)

Komfortleistungen
(Leistungen müssen selbst bezahlt werden)


Anmerkung:

Laut Gesetz sind wir ab 2004 verpflichtet einen Selbstkostenbeitrag von 10 € pro Quartal von jeden behandelten Patienten über 18 Jahren zu erheben.Dieser kommt Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu Gute.



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